IT-Recht


IT Recht

Software Lizenzvertrag vom Anwalt für Lizenzrecht uvm.

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IT-Recht Aktuell

Handel mit „gebrauchter“ Software uneingeschränkt möglich (IT-Recht » Lizenzrecht)

Hersteller von Software dürfen sich einem Urteil des EuGH zufolge dem Weiterverkauf Ihrer Produkte nicht widersetzen. Im konkreten Fall ging es um einen Rechtstreit zwischen der deutschen UsedSoft GmbH und der Oracle International Corp. Bislang war die Anwendung des sog. Erschöpfungsgrundsatzes, bei dem sich das Verwertungsrecht des Software-Herstellers mit dem erstmaligen Verkauf seines Produktes erschöpft, beschränkt auf solche Produkte, die auf Datenträgern gespeichert waren. Nun soll es auch im Fall von Software, die via Download erworben wurde, den Herstellern nicht mehr möglich sein, ihren Kunden den Weiterverkauf an Dritte zu untersagen. Das setzt jedoch voraus, dass der Ersterwerber sein Exemplar unbrauchbar macht. Andernfalls würde es sich um unerlaubtes Vervielfältigen handeln. Der Weiterverkauf einer Lizenz kann auch Updates und Upgrades umfassen, die z.B. im Rahmen eines bestehenden Wartungsvertrages durchgeführt wurden. Eine Aufspaltung von Lizenzpakten kann vom Hersteller jedoch weiterhin untersagt werden. Mit diesem Urteil wird die Ungleichbehandlung von auf körperlichen Datenträgern vertriebener Software und solcher aus einem Internetdownload aufgehoben.