Internetrecht


Internetrecht

Von Ihrem Anwalt für Internetrecht in Berlin

Ohne das Internet geht heute fast gar nichts mehr. Damit aber im Internet für Sie alles reibungslos läuft, zeigt Ihnen der zuständige Rechtsanwalt für Internetrecht worauf Sie achten müssen und steht Ihnen mit umfangreicher Expertise zur Seite. Sie haben Fragen rund um das Thema Domain-Registrierung? Sie wollen eine Webseite rechtssicher gestalten? Sie betreiben einen Blog, ein Forum oder ein anderes Portal und brauchen Nutzungsbedingungen oder möchten sich zu den (Haftungs-)Risiken beraten lassen? Bei allen Fragen rund um das Thema Internetrecht sind wir Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner und der Anwalt Ihres Vertrauens.


Auch beim E-Commerce stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir erstellen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen und beraten Sie zu den Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Und wenn Sie ein individuelles Geschäftsmodell entwickeln, dann sind wir selbstverständlich auch mit individueller Beratung für Sie da und erarbeiten für Sie die rechtlich relevanten Bereiche. Lassen Sie sich daher beim Thema Internetrecht kompetent von einem Anwalt beraten: » Kontakt.

Internetrecht aktuell

Die Button-Lösung – Was sich ab August für Online-Shops ändert (Internetrecht » E-Commerce)

Um Verbraucher wirksam vor den so genannten Abo-Fallen zu schützen, hat der Gesetzgeber eine Lösung gefunden, die ab dem 01. August 2012 in Kraft getreten ist. Demnach kommen rechtsverbindliche Verträge im Internet nur noch zustande, wenn der Bestell-Button mit „kostenpflichtig bestellen“ beschriftet ist. Jeder Verbraucher soll ganz ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Anklicken eine Zahlungspflicht für ihn auslöst. Um dieser genauen Hinweispflicht gerecht zu werden, soll es wohl auch genügen, den Bestell-Button mit „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ oder aber „kaufen“ zu beschriften. Ein einfaches „Bestellen“ genügt dann nicht mehr, um einen Vertrag mit gegenseitigen Rechten und Pflichten zu schließen. Des Weiteren muss der Shop-Betreiber bestimmte Informationspflichten für den Verbraucher auf der Seite bereithalten, und zwar so, dass man an diesen Informationen nicht vorbeikommt. Dazu gehören: die wesentlichen Merkmale der Ware, den Gesamtpreis der Ware, die Laufzeit des Vertrages sowie Liefer- und Versandkosten. Wer seinen Online-Shop nicht dementsprechend umgestaltet, der riskiert, abgemahnt zu werden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Anwalt für Internetrecht beraten, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.

Anwalt für Internetrecht: Rechtsanwältin Friederike Lemme, August 2012

Zu viele Verkäufe auf eBay kann das Finanzamt auf den Plan rufen (Internetrecht » E-Commerce)

Wer zu viel Artikel über das Internet-Auktionshaus eBay verkauft, macht sich unter Umständen umsatzsteuerpflichtig. So hat der BFH in letzter Instanz in einem Fall entschieden, in dem ein Ehepaar über mehrere Jahre Artikel aus einer Vielzahl von Kategorien, von „Besteck“ über „Foto“ bis „Software“ verkauft hat. Das Ehepaar veräußerte über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt über 1.200 verschiedene Artikel. Dabei erzielte es allein im Jahr 2003 Umsätze von fast 24.000,00 Euro. Das Finanzamt und anschließend die Gerichte kamen zu dem Schluss, dass es sich bei derartigen Verkäufen um eine unternehmerische Tätigkeit handeln kann. Im Einzelnen kommt es auf die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse an. Dabei sind eine Vielzahl unterschiedlicher Kriterien zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall wurde ein Zeitraum von 2003 bis Mitte 2005 steuerlich berücksichtig, in dem das Ehepaar durchschnittlich auf fast einen verkauften Artikel pro Tag kam und dabei einen Gesamterlös von fast 72.000 Euro erzielte. Aufgrund dieses Gesamtbildes ging der BFH von einer nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen aus. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht der Betroffenen kommt es nicht. Lediglich das objektive Bild wird und wurde vorliegend als gewerblich und somit umsatzsteuerpflichtig gewertet. Wer also beabsichtigt, verstärkt auf eBay tätig zu werden und wessen Verkaufszahlen derartige Dimensionen annehmen, der sollte sich dringend von einem qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt für Internetrecht beraten lassen oder direkt den Weg zum Finanzamt gehen.